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VPK – Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend-. und Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen e.V. |
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| | | Der „Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen e.V.“ (VPK-Landesverband NRW) wurde im Jahr 1998 von 23 pädagogisch praktizierenden Trägern mit dem Ziel der Qualifizierung und landesweiten Interessenvertretung stationärer Einrichtungen in privater Trägerschaft gegründet. Im Hinblick auf die Novellierung des SGB VIII mit den Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte nach §§ 78a ff. sollte mit der Gründung die jugendhilfepolitische Vertretung „sonstiger Leistungserbringer“ insbesondere bei den Verhandlungen der Rahmenverträge nach § 78f sichergestellt werden. Der VPK-Landesverband NRW ist mit Landes- und Fachverbänden anderer Bundesländer im VPK-Bundesverband zusammengeschlossen und ein von der Obersten Landesjugendbehörde NRW nach § 75 SGB VIII anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Viele der Mitglieder des VPK-Landesverband NRW haben sich als private Träger in die Selbstständigkeit begeben, nachdem sie u.a. als Angestellte bei Trägern der Freien Wohlfahrt stark einschränkende Erfahrungen und Erlebnisse bezüglich ihrer pädagogischen Handlungsmöglichkeiten gemacht haben. Sie sind mit einigen Ausnahmen überwiegend kleine überschaubaren Einheiten, die zum Teil bereits seit 20 bis 30 Jahren bestehen. Der Verband folgt dem allgemeinen Leitgedanken, dass Entscheidungen über die Organisation und Strukturierung der Jugendhilfe von den davon betroffenen Praktikerinnen und Praktikern selbst und nicht von Funktionären getroffen werden sollten. Der Vorstand bildet sich daher aus Praktikern mit eigenen Einrichtungen.
Die Gründer des VPK-Landesverband NRW waren ausschließlich Träger aus Westfahlen-Lippe. Von den 23 Gründungsmitgliedern hatten sich viele zuvor in der „Interessengemeinschaft von Kleinsthäusern und Kinderkleinstheimen in Westfalen-Lippe e.V.“ (ikw) engagiert, die 1979 als Mitglied des Diakonischen Werkes gegründet wurde. Zu den Gründungsmitgliedern des VPK-Landesverband NRW gehörten auch einige der ersten privat-wirtschaftlichen Träger von Kinderhäusern in Westfalen-Lippe. Im Laufe der Zeit erweiterte sich der Kreis der Mitglieder auch auf Träger von ambulanten Erziehungshilfen, Mutter-Kind-Einrichtungen und Kindertagesstätten in ganz NRW.
Die Selbstständigkeit privater Träger in der Jugendhilfe markierte anlässlich der Heimkampagne der 1960er Jahre den in den 1970er Jahren einsetzenden Entwicklungstrend der Dezentralisierung stationärer Erziehungshilfen (Kinderheimen). Die privaten Träger förderten neben anderen die Entwicklung kleiner überschaubarer Lebensfelder mit einem größeren Maß an Individualität und persönlichen Beziehungen als dies in den großen Zentralheimen möglich war. Anders als die Kinderdörfer konnten die kleinen privaten Einrichtungen unmittelbarer in die Sozialräume (Nachbarschaften, Vereine etc.) der zum großen Teil ländlichen Ortschaften eingebettet werden; zumeist lebten die Träger selbst mit den jungen Menschen zusammen. Grundlegendes Prinzip war die Zusammenfassung von Pädagogik, Verwaltung und Hauswirtschaft in einer Hand. Diese und weitere Voraussetzungen begünstigten ein hohes Maß an Lebensweltorientierung in der pädagogischen Arbeit. Die Novellierung des Jugendhilferechtes mit der Einführung des KJHG im Jahr 1991 ermöglichte es, noch kleinere pädagogische Settings zu entwickeln, zu deren Etablierung privat-wirtschaftliche Träger maßgeblich beigetragen haben.
Mitglieder des VPK sind frei-gemeinnützige, privat-wirtschaftliche und privat-gewerbliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sie bedürfen nicht zwingend der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII. Die Art der Trägerschaft als natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung ist den Mitgliedern freigestellt. Der Verband verfolgt neben der Interessenvertretung und fachlichen Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote das Ziel der Gleichberechtigung und Gleichstellung aller Anbieter von leistungsfinanzierten sozialen Diensten der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen.
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